Mit Verfügung vom 20. Mai 2010 hat der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt — Juges — Swissrulings
Mit Verfügung vom 20. Mai 2010 hat der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt