Mit Verfügung vom 19. Mai 2008 hat der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt — Juges — Swissrulings
Mit Verfügung vom 19. Mai 2008 hat der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt