Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 3. Juli 2009 wurde X.________ zweitinstanzlich wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz — Juges — Swissrulings
Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 3. Juli 2009 wurde X.________ zweitinstanzlich wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz