Mit drei Schlussverfügungen ordnete die Bundesanwaltschaft im Rahmen einer Angelegenheit der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen die Herausgabe von Beweismitteln an die griechischen Behörden an — Juges — Swissrulings
Mit drei Schlussverfügungen ordnete die Bundesanwaltschaft im Rahmen einer Angelegenheit der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen die Herausgabe von Beweismitteln an die griechischen Behörden an