M.________ (hiernach: Beschwerdeführer) fochten die Abweisung der Grundbuchanmeldung an. Das Obergericht des Kantons Luzern wies die Beschwerde ab. Es teilte die Auffassung des Grundbuchamtes
5A 743/2009/IIe Cour de droit civil/Droits réels/Lucerne·DE·12 min·14
Rejet partiel
M.________ (hiernach: Beschwerdeführer) fochten die Abweisung der Grundbuchanmeldung an. Das Obergericht des Kantons Luzern wies die Beschwerde ab. Es teilte die Auffassung des Grundbuchamtes — Juges — Swissrulings