Gegenvorschläge von Stimmberechtigten strenger zu beurteilen als Gegenvorschläge des Kantonsrats zu Volksinitiativen. Zu berücksichtigen sei auch — Juges — Swissrulings
Gegenvorschläge von Stimmberechtigten strenger zu beurteilen als Gegenvorschläge des Kantonsrats zu Volksinitiativen. Zu berücksichtigen sei auch