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Gegenleistung aus dem zwischen den Parteien ausgehandelten Gleichgewicht gebracht. Auf einen Verkauf der Aktien unter anderen als den vereinbarten Bedingungen haben sich die Parteien aber nicht geeinigt

1 arrêts·0 Président·12 consultations
8 mai 12

Vertragsrecht

4A 500/2011/Ire Cour de droit civil/Droit des contrats/Zurich·DE·15 min·10
Adm. partielle