Gegen den angefochtenen Beschluss des Handelsgerichts ist nach dem in Erwägung 2 Ausgeführten betreffend die Sachverhaltsermittlung einzig die Rüge zulässig — Juges — Swissrulings
Gegen den angefochtenen Beschluss des Handelsgerichts ist nach dem in Erwägung 2 Ausgeführten betreffend die Sachverhaltsermittlung einzig die Rüge zulässig