Es verhält sich hier wie in dem in der Rechtsprechung erwähnten Fall aus dem Strassenverkehrsrecht. So wenig wie dort die Verletzung von Verkehrsregeln oder das Fahren in angetrunkenem Zustand die Opferstellung zu begründen vermag — Juges — Swissrulings
Es verhält sich hier wie in dem in der Rechtsprechung erwähnten Fall aus dem Strassenverkehrsrecht. So wenig wie dort die Verletzung von Verkehrsregeln oder das Fahren in angetrunkenem Zustand die Opferstellung zu begründen vermag