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Einlagen mit einem hoheitlichen Verfügungs- bzw. Zahlungsverbot belegt würden. Entgegen der Darstellung der Beschwerdeführerinnen vermögen ihre Ausführungen zur funktionalen Notwendigkeit die im Sitzabkommen - mit klarem Wortlaut - gewährte absolute Immunität der Beschwerdegegnerin nicht in Frage zu stellen

1 arrêts·0 Président·8 consultations
12 juil. 10

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 360/2010/IIe Cour de droit civil/Droit des poursuites et faillites·DE·24 min·11
Arrêt de principeATFRejet partiel