D.X.________ erfolglos um die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen. Am 8. November 2011 ersuchte A.X.________ erneut um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Aufenthaltszweck: Geschäftsführung der Firma E.________ GmbH). Das Amt für Migration teilte ihm
2F 1/2013/IIe Cour de droit public/Droit de cité et droit des étrangers·DE·6 min·12
Rejet partiel
D.X.________ erfolglos um die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen. Am 8. November 2011 ersuchte A.X.________ erneut um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Aufenthaltszweck: Geschäftsführung der Firma E.________ GmbH). Das Amt für Migration teilte ihm — Juges — Swissrulings