Die Vorinstanz wies die Einwendungen der Beschwerdeführerin unter Verweis auf den Zweck des Parteiengesetzes zurück: In einem ersten Schritt solle das Verbot von Vermögensveränderungen in § 20b Abs. 1 PartG DDR
4A 258/2012/Ire Cour de droit civil/Droit des contrats/Zurich·DE·1h 1min·2
Rejet partiel
Die Vorinstanz wies die Einwendungen der Beschwerdeführerin unter Verweis auf den Zweck des Parteiengesetzes zurück: In einem ersten Schritt solle das Verbot von Vermögensveränderungen in § 20b Abs. 1 PartG DDR — Juges — Swissrulings