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Die Beschwerdeführer beantragen in der Hauptsache die Aufhebung des Schiedsentscheids vom 30. Juni 2011 insgesamt. Indem der Einzelrichter jedoch mangels gültiger Vertretung auf die Schiedsklage der Beschwerdegegnerin 2 nicht eintrat (Dispositiv-Ziff. 1)

1 arrêts·0 Président·2 consultations