Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 17. Juni 2009 wird aufgehoben — Juges — Swissrulings
Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 17. Juni 2009 wird aufgehoben