Der Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 12. April 2011 betrifft eine kommunale Abstimmungssache. Angefochten ist somit ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid betreffend die politische Stimmberechtigung der Bürger — Juges — Swissrulings
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 12. April 2011 betrifft eine kommunale Abstimmungssache. Angefochten ist somit ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid betreffend die politische Stimmberechtigung der Bürger