Skip to content

Der Beschwerdegegner weist auf die besonderen Umstände des vorliegenden Falles hin: Das streitbetroffene Grundstück werde entsprechend einer rechtskräftigen Baubewilligung aus dem Jahre 2008 überbaut. Das vor Baurekursgericht streitige Baugesuch habe gewisse geringfügige Modifikationen des Projekts bezweckt. Die Beschwerdeführer hätten somit ihr Ziel

1 arrêts·0 Président·2 consultations
28 nov. 12

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 399/2012/Ire Cour de droit public/Aménagement du territoire et droit public des constructions/Zurich·DE·16 min·1
Rejet partiel