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Der angefochtene Entscheid betrifft die Abweisung eines Siegelungsgesuchs gemäss Art. 248 Abs. 1 StPO durch die Staatsanwaltschaft. Dagegen ist die Beschwerde in Strafsachen nach Art. 78 ff. BGG gegeben. Den Beschwerdeführerinnen — Juges — Swissrulings