Der angefochtene Beschluss schliesst das Strafverfahren gegen die Beschwerdeführer nicht ab. Es handelt sich um einen Zwischenentscheid — Juges — Swissrulings
Der angefochtene Beschluss schliesst das Strafverfahren gegen die Beschwerdeführer nicht ab. Es handelt sich um einen Zwischenentscheid