Dem Bundesgericht beantragen die Beschwerdeführer in ihrer Beschwerde in Zivilsachen vom 14. September 2010 die Aufhebung des kantonsgerichtlichen Urteils im Umfang der Gutheissung der Berufung — Juges — Swissrulings
Dem Bundesgericht beantragen die Beschwerdeführer in ihrer Beschwerde in Zivilsachen vom 14. September 2010 die Aufhebung des kantonsgerichtlichen Urteils im Umfang der Gutheissung der Berufung