Das Revisionsgesuch ist nach dem Gesagten abzuweisen. Bei diesem Verfahrensausgang ist das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos — Juges — Swissrulings
Das Revisionsgesuch ist nach dem Gesagten abzuweisen. Bei diesem Verfahrensausgang ist das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos