Das Bundesverwaltungsgericht verzichtet auf Vernehmlassung. Das UVEK schliesst auf Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids. Die SBB beantragen — Juges — Swissrulings
Das Bundesverwaltungsgericht verzichtet auf Vernehmlassung. Das UVEK schliesst auf Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids. Die SBB beantragen