Skip to content
B.X.________ war Alleinaktionärin der Z.________ AG. Mit Vertrag vom 21. Mai 1999 verkaufte sie sämtliche Aktien an eine ausländische Käuferin. Anlässlich dieses Verkaufs wurden ihr die Vertriebsrechte an fünf Kollektionen unentgeltlich übertragen — Juges — Swissrulings