B.X.________ an das Verwaltungsgericht des Kantons Zug. Dieses wies die Beschwerde nach einem erneuten Augenschein am 21. Juli 2011 ab. Es ging davon aus — Juges — Swissrulings
B.X.________ an das Verwaltungsgericht des Kantons Zug. Dieses wies die Beschwerde nach einem erneuten Augenschein am 21. Juli 2011 ab. Es ging davon aus