Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind keine Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG). Die privaten Beschwerdeführer sind nicht anwaltlich — Juges — Swissrulings
Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind keine Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG). Die privaten Beschwerdeführer sind nicht anwaltlich