Beachtung der Gerichtsferienregelung gehört zu den grundlegenden Sorgfaltspflichten. Ihre Missachtung kann als grobe Fahrlässigkeit betrachtet werden. Die Änderung von § 94 GO ist amtlich publiziert worden. Es ist nicht erheblich — Juges — Swissrulings
Beachtung der Gerichtsferienregelung gehört zu den grundlegenden Sorgfaltspflichten. Ihre Missachtung kann als grobe Fahrlässigkeit betrachtet werden. Die Änderung von § 94 GO ist amtlich publiziert worden. Es ist nicht erheblich