Anträge stellen (Art. 10). Die Versammlungsleitung erklärt rechtswidrige oder vom Traktandum nicht erfasste Anträge für ungültig (Art. 15 lit. b) — Juges — Swissrulings
Anträge stellen (Art. 10). Die Versammlungsleitung erklärt rechtswidrige oder vom Traktandum nicht erfasste Anträge für ungültig (Art. 15 lit. b)