Am 30. Mai 2012 schrieb das Verwaltungsgericht die Beschwerde in Bezug auf die Frage der Rechtmässigkeit der Baubewilligung als gegenstandslos geworden ab. Im Übrigen hiess es die Beschwerde gut — Juges — Swissrulings
Am 30. Mai 2012 schrieb das Verwaltungsgericht die Beschwerde in Bezug auf die Frage der Rechtmässigkeit der Baubewilligung als gegenstandslos geworden ab. Im Übrigen hiess es die Beschwerde gut