A.________ erhoben gegen den Beschluss Beschwerde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde mit Entscheid vom 29. Oktober 2008 ab. Zur Begründung führte es zusammenfassend aus — Juges — Swissrulings
A.________ erhoben gegen den Beschluss Beschwerde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde mit Entscheid vom 29. Oktober 2008 ab. Zur Begründung führte es zusammenfassend aus