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Geschäftsnummer: VB.2009.00388 Entscheidart und -datum: Endentscheid vom 02.09.2009 Spruchkörper: 4. Abteilung/4. Kammer Weiterzug: Dieser Entscheid ist rechtskräftig. Rechtsgebiet: Bildung Betreff: Abschaffung der Studierendenrabatte und Preiserhöhung für die gestalterischen Weiterbildungskurse
Studiengebühren Die Hochschulleitung der Zürcher Hochschule der Künste beschloss, die den Studierenden gewährten Preisermässigungen für Angebote im Rahmen der gestalterischen Weiterbildung ab dem Herbstsemester 2009/2010 zu streichen. Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen lehnte vorsorgliche Massnahmen gegen die neuen Tarife ab und qualifizierte diese fälschlicherweise als Allgemeinverfügung. Bei Tarifen ist für die Abgrenzung zwischen abstrakten Anordnungen und Allgemeinverfügungen massgebend, ob der Tarif eine bestimmte Leistung, wie beispielsweise ein Museumsbesuch oder ein konkretes Medikament, zum Gegenstand hat oder nicht (E. 1.1). Bei den neuen Gebühren für gestalterische Weiterbildung handelt es sich - da auf eine Vielzahl von Weiterbildungskursen anwendbar - um eine generell-abstrakte Regelung. Der Beschluss der Hochschulleitung bildet daher entgegen der Ansicht der Vorinstanz keine Allgemeinverfügung und stellt keine anfechtbare Anordnung im Sinn von § 19 und § 41 VRG dar (E. 1.1). Für den Erlass vorsorglicher Massnahmen ist jene Behörde kompetent, die in der Hauptsache funktionell und sachlich zuständig ist (E. 1.1). Das Gericht ist mangels zulässigen Anfechtungsobjekts für die Hauptsache für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen nicht zuständig. Nichteintreten.
Stichworte: NICHTEINTRETEN NORMENKONTROLLE VORSORGLICHE MASSNAHME ZUSTÄNDIGKEIT ZUSTÄNDIGKEIT DES VERWALTUNGSGERICHTS
Rechtsnormen: Art. 87 BGG Art. 90 BGG § 41 VRG § 43 Abs. III VRG
Publikationen: - keine - Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) Gewichtung: 2
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich 4. Abteilung
VB.2009.00388
Beschluss
der 4. Kammer
vom 2. September 2009
Mitwirkend: Abteilungspräsident Jso Schumacher (Vorsitz), Verwaltungsrichter Lukas Widmer, Verwaltungsrichterin Maja Schüpbach Schmid, Gerichtssekretär Stefan Schürer.
In Sachen
A1–A14,
alle vertreten durch B und C,
Beschwerdeführende,
gegen
Zürcher Hochschule der Künste, Hochschuladministration,
Beschwerdegegnerin,
betreffend Abschaffung der Studierendenrabatte und Preiserhöhung für die gestalterischen Weiterbildungskurse,
hat sich ergeben:
I.
Am 18. März 2009 beschloss die Hochschulleitung der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK), die den Studierenden gewährten Preisermässigungen für Angebote im Rahmen der allgemeinen gestalterischen Weiterbildung ab dem Herbstsemester 2009/2010 zu streichen. Studierende und Dozenten wurden über den Beschluss anlässlich einer Veranstaltung vom 6. April 2009 sowie mittels einer undatierten Mitteilung der ZHdK betreffend die Neupositionierung der allgemeinen gestalterischen Weiterbildung informiert.