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Zürich Obergericht Weitere Kammern 05.01.2026 BV250032

5 janvier 2026·Deutsch·Zurich·Obergericht Weitere Kammern·PDF·169 mots·~1 min·7

Résumé

Fristerstreckung im Konkursverfahren

Texte intégral

Bezirksgericht Horgen Untere Aufsichtsbehörde Geschäfts-Nr.: BV250032-F/UB/Wed Mitwirkend: Bezirksrichter Dr. iur. O. Hug als Vorsitzender, Bezirksrichterin lic. iur. M. Bättig Signer und Bezirksrichterin Dr. iur. K. Schröder Bläuer sowie die Leitende Gerichtsschreiberin MLaw N. Uhlmann Urteil vom 5. Januar 2026 in Sachen A._____ AG in Liquidation, Konkursitin sowie Konkursamt Wädenswil, Gesuchsteller betreffend Fristerstreckung im Konkursverfahren

- 2 - Nach Einsicht in das Gesuch um Fristverlängerung des Gesuchstellers vom 16. Dezember 2025 (act. 1); da das Konkursverfahren innert einem Jahr nach Konkurseröffnung durchgeführt werden soll und diese Frist wenn nötig von der Aufsichtsbehörde verlängert wird (Art. 270 SchKG); unter Hinweis auf die Begründung des Gesuchstellers für den zusätzlichen Zeitbedarf (act. 1); da die beantragte Fristerstreckung angemessen ist; weshalb die beantragte Fristerstreckung zu gewähren ist, und die Kosten auf Rechnung der Konkursmasse vom Gesuchsteller zu beziehen sind; wird erkannt: 1. Die Fristerstreckung gemäss Art. 270 Abs. 2 SchKG wird antragsgemäss bewilligt bis 28. Februar 2026. 2. Die Kosten von Fr. 50.– werden auf Rechnung der Masse vom Gesuchsteller bezogen. 3. Schriftliche Mitteilung gegen Empfangsschein an den Gesuchsteller. BEZIRKSGERICHT HORGEN Der Vorsitzende: Dr. iur. O. Hug Die Leitende Gerichtsschreiberin: MLaw N. Uhlmann

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