Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: RT130039-O/U.doc vereinigt in Geschäfts-Nr. RT130020
Mitwirkend: die Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Dr. M. Kriech und Ersatzoberrichter Dr. S. Mazan sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. K. Montani Schmidt Beschluss vom 4. März 2013
in Sachen
A._____ Genossenschaft, Beschwerdeführerin
vertreten durch Dr. iur. X._____
gegen
B._____ AG, Gesuchsgegnerin und Beschwerdegegnerin
vertreten durch Y._____
betreffend Rechtsöffnung Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Dietikon vom 31. Januar 2013 (EB130029-M)
- 2 - Erwägungen: 1. Da sich im vorliegenden Verfahren dieselben Parteien gegenüber stehen, die Begehren auf denselben Untermietverträgen und auf einer identischen Rechtsgrundlage basieren und die Vorinstanz in beiden Verfahren die im Wesentlichen identische Begründung geliefert hat, welche zur Abweisung der Begehren führte, rechtfertigt es sich mit Blick auf Art. 125 lit. c ZPO, das vorliegende Beschwerdeverfahren mit dem Beschwerdeverfahren RT130020 zu vereinigen und unter dieser Prozessnummer (RT130020) weiterzuführen. Das vorliegende Beschwerdeverfahren, dessen Akten als Urk. 41 zu denjenigen des Beschwerdeverfahrens RT130020 zu nehmen sind, ist daher als durch Vereinigung erledigt abzuschreiben. 2. Die Kosten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens werden im Endentscheid im Beschwerdeverfahren RT130020 zu regeln sein. Es wird beschlossen: 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Beschwerdeverfahren RT130020 vereinigt und unter der Nummer RT130020 weitergeführt. Das vorliegende Beschwerdeverfahren RT130039 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses RT130020.
- 3 - Zürich, Datum Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. K. Montani Schmidt
versandt am:
Beschluss vom 4. März 2013 Erwägungen: 1. Da sich im vorliegenden Verfahren dieselben Parteien gegenüber stehen, die Begehren auf denselben Untermietverträgen und auf einer identischen Rechtsgrundlage basieren und die Vorinstanz in beiden Verfahren die im Wesentlichen identische Begründung... Es wird beschlossen: 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Beschwerdeverfahren RT130020 vereinigt und unter der Nummer RT130020 weitergeführt. Das vorliegende Beschwerdeverfahren RT130039 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses RT130020.