Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: RE200004-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE200013-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. D. Scherrer, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. N.A. Gerber Beschluss vom 27. April 2020
in Sachen
A._____, Gesuchsteller und Beschwerdeführer
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X._____
gegen
Kanton Zürich, Beschwerdegegner
vertreten durch Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht im summarischen Verfahren
betreffend Abänderung Eheschutz (unentgeltliche Rechtspflege) Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Bülach vom 4. Februar 2020 (EE190089-C)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RE200004 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200013 vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200013.
Zürich, 27. April 2020
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. N.A. Gerber
versandt am: am
Beschluss vom 27. April 2020 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RE200004 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200013 vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200013.