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Zürich Obergericht Zivilkammern 29.10.2020 PC200037

29 octobre 2020·Deutsch·Zurich·Obergericht Zivilkammern·PDF·306 mots·~2 min·13

Résumé

Ehescheidung (Kostenvorschuss etc.)

Texte intégral

Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer

Geschäfts-Nr.: PC200037-O/U

Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. E. Lichti Aschwanden, Vorsitzende, sowie Gerichtsschreiber MLaw R. Jenny Verfügung vom 29. Oktober 2020

in Sachen

A._____, Gesuchsteller und Beschwerdeführer

gegen

B._____, Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin

betreffend Ehescheidung (Kostenvorschuss etc.) Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichtes im ordentlichen Verfahren des Bezirksgerichtes Uster vom 14. Oktober 2020; Proz. FE200214

- 2 - Erwägungen: Am 28. Oktober 2020 ging beim Obergericht des Kantons Zürich ein Schreiben von Herrn A._____ ein. Dieses bezieht sich auf das Scheidungsverfahren FE200214-I vor dem Bezirksgericht Uster. Herr A._____ erklärt, er sei mit der von seiner Frau eingereichten Scheidungskonvention nicht mehr einverstanden und ziehe die Einwilligung zur Konvention zurück (vgl. act. 2). Nach Eingang des Schreibens wurde beim Obergericht ein Geschäft mit der Nummer PC200037-O angelegt. Im Verfahren FE200214-I hat das Bezirksgericht Uster bisher lediglich eine Startverfügung datierend vom 14. Oktober 2020 erlassen, mit welcher den Parteien Frist angesetzt wurde, einen Kostenvorschuss zu bezahlen und diverse Unterlagen einzureichen (vgl. act. 3). Das beim Obergericht eingereichte Schreiben richtet sich nicht gegen diese Verfügung; es betrifft vielmehr die eingereichte Scheidungskonvention. Das Bezirksgericht Uster wird zu prüfen haben, ob diese Konvention genehmigt werden kann. Das Schreiben ist deshalb zuständigkeitshalber an das Bezirksgericht Uster weiterzuleiten und das vorliegende Verfahren ist am Register abzuschreiben. Es wird verfügt: 1. Das Schreiben von Herrn A._____ vom 27. Oktober 2020 (Datum Poststempel) wird an das Bezirksgericht Uster weitergeleitet. 2. Das vorliegende Verfahren PC200037-O wird am Register abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien und das Bezirksgericht Uster, je gegen Empfangsschein.

- 3 -

Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer

Der Gerichtsschreiber:

MLaw R. Jenny

versandt am:

Verfügung vom 29. Oktober 2020 Erwägungen: Es wird verfügt: 1. Das Schreiben von Herrn A._____ vom 27. Oktober 2020 (Datum Poststempel) wird an das Bezirksgericht Uster weitergeleitet. 2. Das vorliegende Verfahren PC200037-O wird am Register abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien und das Bezirksgericht Uster, je gegen Empfangsschein.

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