Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: PC170010-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr.: PC170008-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiber lic. iur. Ch. Büchi Beschluss vom 22. Mai 2017
in Sachen
A._____, Beklagte und Beschwerdeführerin
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
gegen
Kanton Zürich, Beschwerdegegnerin
vertreten durch Bezirksgericht Zürich
betreffend Ehescheidung (unentgeltliche Rechtspflege) Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Zürich vom 17. Februar 2017 (FE120757-L)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. PC170008-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Prozess PC170008-O.
Zürich, 22. Mai 2017
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. Ch. Büchi versandt am: mc
Beschluss vom 22. Mai 2017 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. PC170008-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Prozess PC170008-O.