Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: PC160001-O/U.doc vereinigt mit Geschäfts-Nr. LY160001-O
Mitwirkend: Die Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter lic. iur. M. Spahn und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. P. Kunz Bucheli Beschluss vom 20. Januar 2016
in Sachen
A._____,
Beklagte und Beschwerdeführerin
vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. X._____,
gegen
B._____,
Kläger und Beschwerdegegner
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Y._____,
betreffend Ehescheidung (Abnahme Frist und Vorladung) Beschwerde gegen ein Verfügung des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Meilen vom 14. Januar 2016 (FE150173-G)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LY160001-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Verfahren LY160001-O.
Zürich, 20. Januar 2016
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. P. Kunz Bucheli
versandt am: mc
Beschluss vom 20. Januar 2016 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LY160001-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Verfahren LY160001-O.