Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LY170056-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LY170054-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiber lic. iur. Ch. Büchi Beschluss vom 7. Juni 2018
in Sachen
A._____, Gesuchsteller und Berufungskläger vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
gegen
B._____, Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y1._____, substituiert durch Rechtsanwältin MLaw Y2._____
betreffend Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) Berufung gegen die Verfügung des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Winterthur vom 21. September 2017 (FE170129-K)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LY170054-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Prozess LY170054-O.
Zürich, 7. Juni 2018
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. Ch. Büchi versandt am: am
Beschluss vom 7. Juni 2018 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LY170054-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Prozess LY170054-O.