Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LY110033-O/U.doc vereinigt mit Geschäfts-Nr.: LY110031
Mitwirkend: die Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Dr. G. Pfister und Oberrichterin Dr. D. Scherrer sowie der Gerichtsschreiber lic. iur. G. Kenny Beschluss vom 4. März 2013
in Sachen
A._____, Beklagter und Berufungskläger
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____
gegen
B._____, Klägerin und Berufungsbeklagte
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
betreffend vorsorgliche Massnahmen (Kinder- und Ehegattenunterhaltsbeiträge) Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Meilen vom 15. August 2011 (FE100149)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren LY110033 wird mit dem Berufungsverfahren LY110031 vereinigt, unter dieser Geschäftsnummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LY110031.
Zürich, 4. März 2013
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. G. Kenny
versandt am: js
Beschluss vom 4. März 2013 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren LY110033 wird mit dem Berufungsverfahren LY110031 vereinigt, unter dieser Geschäftsnummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LY110031.