Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE180020-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE180019-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. D. Scherrer und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiberin MLaw K. Peterhans Beschluss vom 19. Juni 2018 in Sachen
A._____, Gesuchsgegner und Berufungskläger
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____
gegen
B._____, Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____
betreffend Eheschutz Berufung gegen ein Teilurteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Meilen vom 21. Dezember 2017 (EE160055-G)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE180019-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE180020 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE180019-O.
Zürich, 19. Juni 2018
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
MLaw K. Peterhans
versandt am: mc
Beschluss vom 19. Juni 2018 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE180019-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE180020 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE180019-O.