Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr. LE150052-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE150051
Mitwirkend: Oberrichter Dr. H.A. Müller, Präsident i.V., Oberrichterin Dr. D. Scherrer und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. L. Stünzi Beschluss vom 12. Oktober 2015
in Sachen
A._____, Gesuchstellerin und Berufungsklägerin
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
gegen
B._____, Gesuchsgegner und Berufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____
betreffend Eheschutz Berufung gegen eine Verfügung und ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Meilen vom 11. August 2015 (EE140068-G)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE150051 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahrens LE150052. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. L. Stünzi versandt am: se
Beschluss vom 12. Oktober 2015 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE150051 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahrens LE150052.