Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE140073-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE140066-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. D. Scherrer und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiber lic. iur. H. Dubach Beschluss vom 6. Februar 2015
in Sachen
A._____, Beklagter, Erstberufungsbeklagter und Zweitberufungskläger
vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. X._____
gegen
B._____, Klägerin, Erstberufungsklägerin und Zweitberufungsbeklagte
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____
betreffend Eheschutz Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Pfäffikon vom 13. Oktober 2014 (EE130060-H)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE140066-O vereinigt, unter dessen Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE140066-O.
Zürich, 6. Februar 2015
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. H. Dubach
versandt am: se
Beschluss vom 6. Februar 2015 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE140066-O vereinigt, unter dessen Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE140066-O.