Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE140021-O/U.doc vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE140018
Mitwirkend: die Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter lic. iur. M. Spahn und Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiber lic. iur. G. Kenny Beschluss vom 22. Oktober 2014
in Sachen
A._____, Gesuchstellerin und Berufungsklägerin
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
gegen
B._____, Gesuchsgegner und Berufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Y._____
betreffend Eheschutz (Unterhaltsbeiträge) Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Horgen vom 7. November 2013 (EE120102-F)
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Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren LE140021 wird mit dem Berufungsverfahren LE140018 vereinigt, unter dieser Geschäftsnummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE140018.
Zürich, 22. Oktober 2014
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. G. Kenny
Beschluss vom 22. Oktober 2014 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren LE140021 wird mit dem Berufungsverfahren LE140018 vereinigt, unter dieser Geschäftsnummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE140018.