Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LC110057-O/U, vereinigt mit Geschäfts-Nr. LC110046
Mitwirkend: Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Oberrichterin Dr. M. Schaffitz und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. S. Subotic Beschluss vom 22. März 2012
in Sachen
A._____, Gesuchstellerin/Klägerin und Zweitberufungsklägerin/Erstberufungsbeklagte
vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. X._____
gegen
B._____, Gesuchsteller/Beklagter und Zweitberufungsbeklagter/Erstberufungskläger
betreffend Ehescheidung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Horgen vom 29. Juni 2011 (FE070180)
- 2 - Erwägungen: 1. Mit Urteil vom 29. Juni 2011 sprach die Vorinstanz zwischen den Parteien die Scheidung aus und regelte die Nebenfolgen (Urk. 161). Am 28. Juli 2011 ging hierorts rechtzeitig die Berufungsschrift des Gesuchstellers ein (Urk. 162 in Geschäfts-Nr. LC110046, Urk. 160/1). Am 8. September 2011 ging hierorts ebenfalls rechtzeitig die Berufungsschrift der Gesuchstellerin ein (Urk. 162, Urk. 160/2), worauf das vorliegende Verfahren angelegt wurde. 2. Die selbständig eingereichten und bis anhin separat geführten Berufungen beschlagen das gleiche Scheidungsverfahren und sind aus Zweckmässigkeitsgründen zu vereinigen (Art. 125 ZPO). Geschäfts-Nr. LC110057 ist somit mit Geschäfts-Nr. LC110046 zu vereinigen und unter dieser Nummer weiterzuführen. Geschäfts-Nr. LC110057 ist als dadurch erledigt abzuschreiben. Die Akten sind als Urk. 191/161-180 zu den Akten von Geschäfts-Nr. LC110046 zu nehmen. Es wird beschlossen: 1. Geschäfts-Nr. LC110057 wird mit Geschäfts-Nr. LC110046 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Geschäfts-Nr. LC110057 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung in Geschäfts-Nr. LC110046.
Zürich, 22. März 2012
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. S. Subotic
Beschluss vom 22. März 2012 Erwägungen: Es wird beschlossen: 1. Geschäfts-Nr. LC110057 wird mit Geschäfts-Nr. LC110046 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Geschäfts-Nr. LC110057 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung in Geschäfts-Nr. LC110046.