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Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 30.01.2020 BEK 2019 190

30 janvier 2020·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·266 mots·~1 min·4

Résumé

Ausstand | Ausstandsbegehren

Texte intégral

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Beschluss vom 30. Januar 2020 \n BEK 2019 190 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner, Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin, Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Beschuldigter und Gesuchsteller,   gegen   B.________, Staatsanwältin und Gesuchsgegnerin,    

\n \n \n \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Ausstand

\n \n \n \n (Gesuch vom 8. November 2019);- \n   \n   \n   \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Die kantonale Staatsanwaltschaft führt gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung unter anderem wegen Verdachts des unlauteren Wettbewerbs (Dossier 1) und des Betrugs bzw. der Warenfälschung (Dossier 5). Am 28. Oktober 2019 stellte die fallführende Staatsanwältin dem Beschuldigten einen Auftragsentwurf für ein Gutachten mit Fragen betreffend die mutmassliche Fälschung sichergestellter Teppiche, namentlich auch über die Signatur „Habibian“ des durch den Privatkläger gemäss Sachverhalt in Dossier 5 gekauften Teppichs, zur Stellungnahme zu (U-act. 11.1.001 bzw. 11.1.003). Eine Kopie des Entwurfs überliess sie ebenfalls dem Rechtsvertreter dieses Privatklägers (U-act. 11.1.002). Der Beschuldigte verlangte daraufhin den Ausstand der Staatsanwältin, weil diese Informationen sicher nicht öffentlich gemacht werden dürften. Diese Vorgehensweise würden seiner Ansicht nach das Fehlen jeglicher Neutralität belegen. Die Staatsanwältin hätte den Privatkläger nicht darüber informieren dürfen, dass bei ihm zehn Teppiche beschlagnahmt worden seien (KG-act. 3). \n Die Staatsanwältin überweist das Ausstandsgesuch zuständigkeitshalber samt einer Stellungnahme nach

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