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Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 04.08.2020 BEK 2019 174

4 août 2020·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·504 mots·~3 min·4

Résumé

Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz (EGV-SZ 2020 A 4.6) | übriges Strafrecht

Texte intégral

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Urteil vom 4. August 2020 \n BEK 2019 174 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin, Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer, Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Beschuldigter und Berufungsführer, erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,   gegen   Staatsanwaltschaft Innerschwyz, Postfach 562, 6431 Schwyz, Anklagebehörde und Berufungsgegnerin, vertreten durch Staatsanwalt C.________,  

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz

\n \n \n \n (Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz vom 11. April 2019, SEO 2018 40);- \n   \n   \n   \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben: \n A. Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz klagte A.________ am 21. Dezember 2018 bei der Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz der vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz (PBG/SRSZ 400.100) wie folgt an (Vi-act. 1): \n Im Zeitraum vom 12.03.2014 bis 31.08.2014 wurden durch die Gemeinde H.________, Abteilung Bau-Planung, an der D.________strasse (Höhe Liegenschaft D.________strasse zz, beim Eingang zum F.________, Höhe Liegenschaft D.________strasse yy und bei der Bahnunterführung) in E.________ insgesamt vier Verkehrsinseln zur Verengung der Fahrbahn und zur Verdeutlichung der Tempo-30-Zone errichtet, ohne dass diese im Baubewilligungsverfahren öffentlich aufgelegt worden wären und dafür eine Baubewilligung vorge­legen hätte. \n A.________ stand als Gemeinderat dem Ressort Tiefbau-Planung vor. In dieser Funktion vertrat er das entsprechende Dossier an den Gemeinderatssitzungen und wirkte an den Beschlüssen des Gemeinderates mit. Zudem war er seitens der Gemeinde als Bauherrin für die Begleitung der Bauausführung des Strassenprojekts und somit auch der Verkehrsinseln verantwortlich. In seiner Funktion als mit dem Ressort Tiefbau-Planung betrauter Gemeinderat war er Vertreter der Bauherrschaft und handelte für diese. Er wäre dafür verantwortlich gewesen, die nötigen rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Strassenbauprojektes und somit auch der Verkehrsinseln zu veranlassen. \n Er hatte Kenntnis vom Schreiben des Rechts- und Beschwerdediensts des Kantons Schwyz vom 19.07.2013, in welchem dieser den Gemeinderat H.________ darauf aufmerksam machte, dass allfällige bauliche Massnahmen zur Verdeutlichung der Tempo-30-Zone an der D.________strasse baubewilligungspflichtig wären. Überdies hatte er Kenntnis vom Regie­rungsratsbeschluss vom ________, in welchem festgehalten wurde, dass für die Erstellung der Verkehrsinseln eine Baubewilligung erforderlich ist. \n Trotz des Wissens um die Rechtslage liess A.________ als Gemeinderat und Vorsteher des Ressorts Tiefbau und Planung die vier Verkehrsinseln an der D.________strasse erstellen, obwohl keine entsprechende Baube­willi­gung vorlag und nahm damit die Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz zumindest billigend in Kauf. \n Eventualiter wurde der Beschuldigte der fahrlässigen Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz angeklagt, weil er „bei der gebotenen Sorgfalt aus diesen Informationen die nötigen Schlüsse ziehen und ein Baubewilligungsverfahren einleiten“ hätte müssen, wodurch „er die widerrechtliche Errichtung der Verkehrsinseln verhindern“ hätte können (Vi-act. 1). \n B. Mit Urteil vom 11. April 2019 erkannte die Einzelrichterin den Beschuldigten der vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz im Sinne von

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