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Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 27.03.2019 BEK 2018 142

27 mars 2019·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·282 mots·~1 min·4

Résumé

Nichtanhandnahme (Betrug, evtl. Versuch dazu) | Nichtanhandnahme Strafverfahren

Texte intégral

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Beschluss vom 27. März 2019 \n BEK 2018 142 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner, Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin, Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Privatkläger und Beschwerdeführer,   gegen   1. Kantonale Staatsanwaltschaft, Postfach 75, SSB, 8836 Bennau,  Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,  vertreten durch Staatsanwalt B.________, 2. C.________,  Beschuldigter und Beschwerdegegner,  

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Nichtanhandnahme (Betrug, evtl. Versuch dazu)

\n \n \n \n (Beschwerde gegen die Verfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 2. Juli 2018, SUB 2017 725);- \n   \n   \n   \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Am 18. Mai 2017 stellte die D.________ AG Strafantrag unter anderem gegen den Beschuldigten, worin ohne konkreten Bezug auf ein mögliches strafbares Verhalten im Rahmen eines Verkaufs von Firmenanteilen des Beschuldigten an A.________ die Rede war (U-act. 8.1.001). Mit wiederum namens der D.________ AG eingereichten Eingabe vom 10. April 2018 wurde neu geltend gemacht, dass der Beschuldigte die Löschung einer Firma verschwiegen habe, über welche er die zum bezahlten Preis von € 150'001 verkauften Firmenanteile überhaupt erst transferiert erhalten hätte \n (U-act. 8.1.039). Die kantonale Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den Beschuldigten zusammenfassend unter anderem deshalb kein Strafverfahren, weil die Verkaufsbedingungen nicht erfüllt seien, so dass die allfällige, explizit offen gelassene angebliche Täuschung des Beschuldigten über die Löschung der fraglichen Firma gar keine Rolle spielen bzw. ein entsprechender Betrugsversuch gar nicht zur Vollendung gelangen konnte (

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