Skip to content

Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 16.05.2017 BEK 2017 60

16 mai 2017·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·251 mots·~1 min·9

Résumé

SchKG-Beschwerde | March unt. SchKG Aufsicht

Texte intégral

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Verfügung vom 16. Mai 2017 \n BEK 2017 60 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann, Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, \n Beschwerdeführer,   gegen   Betreibungskreis Altendorf Lachen, Postfach 43, Seeplatz 1, 8853 Lachen, \n Beschwerdegegner,

\n \n \n betreffend

\n SchKG-Beschwerde

\n \n \n \n (Beschwerde gegen die Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts March vom 8. März 2017, APD 2017 2);- \n   \n   \n   \n hat der Kantonsgerichtsvizepräsident \n als Präsident der oberen kantonalen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs (Beschwerdekammer), \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Mit „Entscheid“ vom 8. März 2017 trat der Präsident des Bezirksgerichts March auf die Beschwerde von A.________ vom 16. Januar 2017 nicht ein, weil dieser innert der ihm unter der Androhung des Nichteintretens zur Verbesserung der Mangelhaftigkeit seiner Eingabe angesetzten Frist auch innert letztmalig erstreckter Frist nicht nachkam. Gegen diese Verfügung erhob A.________ rechtzeitig Beschwerde bei der oberen Aufsichtsbehörde mit dem Antrag, auf die erstinstanzliche Beschwerde sei einzutreten und der Beschwerdegegnerin das rechtliche Gehör zu gewähren. In der bloss stichwortartigen Begründung der Beschwerde behauptet er in Bezug auf die angefochtene Verfügung, die gerügte Mangelhaftigkeit behoben und den Beizug der Vorakten beantragt zu haben. \n 2. Ein Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde kann an die obere Aufsichtsbehörde weitergezogen werden (

BEK 2017 60 — Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 16.05.2017 BEK 2017 60 — Swissrulings