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Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 12.03.2018 BEK 2017 171

12 mars 2018·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·347 mots·~2 min·4

Résumé

Einstellung Strafverfahren (Verletzung des Amtsgeheimnisses, versuchter Amtsmissbrauch, evt. versuchte Nötigung) | Einstellung Strafverfahren

Texte intégral

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n Beschluss vom 12. März 2018 \n BEK 2017 171 \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin, Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin, Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Privatkläger und Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin B.________,   gegen   1. Kantonale Staatsanwaltschaft, Postfach 75, SSB, 8836 Bennau,  Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,  vertreten durch Staatsanwältin C.________, 2. D.________,  Beschuldigter und Beschwerdegegner,  erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt E.________,

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Einstellung Strafverfahren (Verletzung des Amtsgeheimnisses, versuchter Amtsmissbrauch, evt. versuchte Nötigung)

\n \n \n \n (Beschwerde gegen die Verfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 9. Oktober 2017, SUB 2016 266);- \n   \n   \n   \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Am 18. April 2016 erstattete A.________ Strafanzeige gegen Bezirksstaatsanwalt D.________ (U-act. 8.1.001 ff.). Der Beschuldigte soll ihn in der wegen diverser Verkehrsregelverletzungen gegen ihn geführten Untersuchung (SUH 17 130 SB) höhere Kosten als die im ersten Strafbefehl neben einer Busse von Fr. 1‘000.00 auferlegten Fr. 1‘380.00 angedroht und mit einem Angebot von Fr. 300.00 dazu gedrängt haben, seine Einsprache zurückzuziehen (U-act. 10.2.001 Nr. 10 ff.). Ferner ist für den Strafanzeigeerstatter nicht nachvollziehbar, weshalb der Beschuldigte nur gegen ihn und nicht andere ein Strafverfahren einleitete (etwa ebd. Nr. 19 und 27 und U-act. 3.1.008). Ausserdem soll der Beschuldigte im Revisionsverfahren vor Kantonsgericht eine falsche Stellungnahme abgegeben (U-act. 10.2.001 Nr. 20 und 43) und einen Dritten über die Untersuchungen informiert haben (ebd. Nr. 13 und 18). \n a) Die kantonale Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und versuchten Amtsmissbrauchs, eventualiter versuchter Nötigung (U-act. 9.1.001). Sie befragte den Cousin des Anzeigeerstatters sowie diejenige Person, gegenüber welcher das Untersuchungsgeheimnis gebrochen worden sein soll (U-act. 10.1.001 und 10.1.002). \n b) Mit Verfügung vom 9. Oktober 2017 stellte die kantonale Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wie folgt ein: \n 1. Das Strafverfahren gegen D.________ wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (

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