Skip to content

Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 28.04.2020 STK 2019 8

28 avril 2020·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Strafkammer·HTML·394 mots·~2 min·3

Résumé

qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln, vorsätzliches Fahren in fahrunfähigem Zustand, grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Übertretung des BetmG (EGV-SZ 2020 A 4.5) | Strassenverkehrsrecht

Texte intégral

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Urteil vom 28. April 2020 \n STK 2019 8 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner, Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Bettina Krienbühl, Dr. Stephan Zurfluh und Walter Christen, Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

\n \n \n \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Beschuldigter und Berufungsführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,   gegen   Staatsanwaltschaft March, Postfach 162, Rathausplatz 1, 8853 Lachen, Anklagebehörde und Berufungsgegnerin, vertreten durch Staatsanwalt C.________,  

\n \n \n \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln, vorsätzliches Fahren in fahrunfähigem Zustand, grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Übertretung des BetmG

\n \n \n \n (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 24. September 2018, SGO 2018 10);- \n   \n   \n   \n hat die Strafkammer, \n \n nachdem sich ergeben: \n A. Aufgrund von Meldungen, ein Lenker eines silbrigen BMW mit italienischen Kontrollschildern überhole auf der Autobahn A 3 in Richtung Zürich mehrere Fahrzeuge rechts auf dem Pannenstreifen sowie zwischen auf der Normal- und der Überholspur fahrenden Fahrzeugen hindurch, warteten zwei Beamte der Kantonspolizei Zürich am Sonntag, 16. Juli 2017 in Wollerau auf das verdächtige Fahrzeug. Nachdem dieses Fahrzeug sie passierte, folgten die Beamten dem Wagen. Sie beobachteten unter anderem ein Rechtsüberholmanöver und zogen das Fahrzeug aus dem Verkehr. Dessen Lenker nahmen sie um 19.00 Uhr in Polizeihaft (U-act. 4.1.01). Der Beschuldigte räumte mehrfaches Rechtsüberholen, etwa beim Einfahren auf die Autobahn auf dem Pannenstreifen ein, bestritt aber, waghalsig bzw. in einem Slalom bzw. zwischen Autos hindurch überholt zu haben. Er wurde am 22. August 2017 aus der Untersuchungshaft entlassen (U-act. 4.1.20). \n B. Am 29. Mai 2018 klagte die Staatsanwaltschaft March den Beschuldigten beim Bezirksgericht March der mehrfachen qualifizierten, eventualiter groben Verletzung von Verkehrsregeln in vier durch Zeugen beschriebenen Vorfällen waghalsigen Überholens bzw. Rechtsüberholens mit übersetzter Geschwindigkeit vor der Polizeikontrolle und der groben Verletzung von Verkehrsregeln in dem durch die Polizei auf Video erfassten Vorfall sowie des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes an. \n C. Das Bezirksgericht erkannte mit Urteil vom 24. September 2018: \n 1.  Der Beschuldigte A.________ ist schuldig \n 1.1 der mehrfachen qualifizierten groben Verletzung der Verkehrs­re­geln durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln (wag­hal­siges Überholen) im Sinne von

STK 2019 8 — Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 28.04.2020 STK 2019 8 — Swissrulings