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Schwyz Kantonsgericht 1. Zivilkammer 17.10.2017 ZK1 2017 15

17 octobre 2017·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht 1. Zivilkammer·HTML·786 mots·~4 min·3

Résumé

Forderung (aus Arbeitsrecht) | Arbeitsrecht

Texte intégral

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Urteil vom 17. Oktober 2017 \n ZK1 2017 15 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner, Kantonsrichter Walter Christen, Hannelore Räber, Pius Schuler und Jörg Meister, Gerichtsschreiberin lic. iur. Cornelia Spörri-Kessler.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________ GmbH, Beklagte und Berufungsführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________,   gegen   C.________, Kläger und Berufungsgegner, vertreten durch Rechtsanwalt D.________,    

\n \n \n \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Forderung (aus Arbeitsrecht), Arbeitszeugnis

\n \n \n \n (Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters am Bezirksgericht Höfe vom 10. Januar 2017, ZEO 2016 4);- \n   \n   \n hat die 1. Zivilkammer, \n \n nachdem sich ergeben: \n A. Gemäss Anstellungsvertrag vom 9. Mai 2007 wurde der Kläger von der Beklagten per 1. März 2008 zu einem 100 %-Pensum als „K.________-Experte; Verkäufer“ im Allgemeinen sowie auch für die Mithilfe anderer anfallender Arbeiten eingestellt. Es wurde ein Bruttomonatslohn von Fr. 9‘200.00 zuzüglich 13. Monatslohn vereinbart (Vi-KB 4). Am 25. Februar 2015 kündigte der Kläger das Arbeitsverhältnis per 30. April 2015 (Vi-KB 5). Am 20. Oktober 2015 stellte ihm die Beklagte folgendes Arbeitszeugnis aus (Vi-KB 36): \n Herr C.________, geboren am xx trat am 01.03.2008 bis am 05.03.2015 als K.________ (Verkäufer) in unser Unternehmen ein. \n   \n Herr C.________ war zu 100% angestellt und wurde in unserem Hauptsitz in J.________ eingesetzt. \n   \n Seine Aufgaben umfassten im Wesentlichen; \n   \n - Empfang ‒ Verkauf ‒ Beratung von Kunden \n -                 Teil-Personalverantwortlicher \n -                 Aussendienst Verkauf \n   \n Wir haben Herr C.________ als einen sehr zuverlässigen, verantwortungsbewussten Mitarbeiter kennengelernt. Er führte die Ihm übertragenen Arbeiten zuverlässig und speditiv aus. \n   \n Seine angenehme, hilfsbereite und zuvorkommende Persönlichkeit war nicht nur gegenüber der Geschäftsleitung, sondern auch bei unserer anspruchsvollen Kundschaft sehr geschätzt. \n   \n Herr C.________ verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken Ihm für die gute Mitarbeit und wünschen Ihm für die berufliche und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg. \n   \n A.________ \n Geschäftsführer \n   \n 20. Oktober 2015 \n   \n   \n B. Mit Klage vom 7. Januar 2016 stellte der Kläger beim Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe folgendes Rechtsbegehren (Vi-act. A/I): \n 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, \n   \n 1.1. dem Kläger Lohn für die Zeit vom 1. März 2015 bis zum 30. April 2015 in Höhe von Fr. 18‘400.00 zzgl. Familienzulagen von Fr. 900.00; \n   \n 1.2. den anteiligen 13. Monatslohn für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 30. April 2015 in Höhe von Fr. 3‘066.65; \n   \n 1.3. Lohn für 41 nicht bezogenen Ferientage von 1. Januar 2013 bis zum 30. April 2015 in Höhe von Fr. 18‘831.00 zuzüglich anteiligen 13. Monatslohn \n   \n zu bezahlen, alles mit Verzugszins zu 5% seit dem 1. Mai 2015 und abzüglich der gesetzlichen Lohnabzüge. \n   \n 2. Es sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. yy des Betreibungsamtes Höfe im Umfang des gutgeheissenen Klagebetrags aufzuheben. \n   \n 3. Dem Kläger sei ein ordnungsgemässes Arbeitszeugnis für die Zeit seiner Anstellung bei der Beklagten vom 1. März 2008 bis zum 30. April 2015 mit folgendem Wortlaut auszustellen: \n   \n Arbeitszeugnis \n   \n  Herr C.________, geb. xx, war vom 1. März 2008 bis zum 30. April 2015 an unserem Hauptsitz mit einem 100%-Arbeitspensum angestellt. Sein Aufgabengebiet umfasste hauptsächlich: \n -          Empfang, Verkauf und Beratung von Kunden \n -          Teppichreinigung und –restauration \n -          Aussendienstmitarbeit \n -          Materialeinkauf \n -          Personalverantwortlicher \n   \n Wir haben Herrn C.________ als sehr zuverlässigen und verantwortungsbewussten Mitarbeiter kennen gelernt. Er erledigte seine Arbeit zuverlässig und speditiv stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Er war im Umgang mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden immer korrekt. Seine angenehme, hilfsbereite und zuvorkommende Persönlichkeit wurden von der Geschäftsleitung und von unserer anspruchsvollen Kundschaft sehr geschätzt. Die aufgeführten Eigenschaften führten rasch dazu, dass wir Herrn C.________ im Jahre 2009 zum Personalverantwortlichen beförderten. \n Herr C.________ verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern. \n   \n Wir danken ihm für die gute Mitarbeit und wünschen ihm für die berufliche und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg. \n   \n J.________, den 30. April 2015 \n   \n 4. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger monatliche Lohnabrechnungen für das Jahr 2015 abzugeben. \n   \n 5. Es sei der Beklagten zu untersagen, in ihren Geschäftsunterlagen den Namen des Klägers zu nennen und seine Unterschrift zu verwenden. \n   \n 6. Es seien in Bezug auf die Klageziffern 3 und 4 für den Unterlassungsfall und in Bezug auf Klageziffer 5 für den Zuwiderhandlungsfall die Ungehorsamsstrafe nach

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