Rechtsprechung Luzern
Instanz: Obergericht Abteilung: II. Kammer Rechtsgebiet: Familienrecht Entscheiddatum: 12.08.2005 Fallnummer: 22 05 70 LGVE: 2006 I Nr. 3 Leitsatz: Art. 137 Abs. 2 ZGB. Wird für die Festsetzung der Unterhaltsbeiträge im vorsorglichen Massnahmeverfahren der Notbedarf einer Partei ermittelt, so ist bei einem gefestigten Konkubinat dieser Partei mit einem neuen Partner vom hälftigen Ehepaargrundbetrag auszugehen. Gefestigt erscheint ein solches Konkubinat, wenn es von einer gewissen Dauer, in der Regel etwa ein Jahr, ist. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: